Gemeindeversammlung sagt JA zur neuen Gemeindeordnung

72 Stimmberechtigte fanden den Weg in die bxa. Das Corona Schutzkonzept konnte problemlos eingehalten werden. Verständlich, stand die eher trockene Materie der neuen Gemeindeordnung an. Als Vorberatung. Das heisst - es konnten noch Änderungsanträge gegenüber dem Vorschlag des Gemeinderates angebracht werden. Final stimmen wir dann an der Urne im Juni ab.

Es standen diverse Änderungsanträge an. Deren zwei schafften eine Mehrheit und müssen jetzt in der Gemeindeordnung noch berücksichtigt werden.

Transparenz

Alt Gemeinderat Bruno Muff kam mit einer Präzisierung von Art. 16 Offenlegung von Interessenbindung durch. Inhaltlich ändert sich nichts (Offenlegung von Interessenbindungen über berufliche Tätigkeiten, Mitgliedschaften in Organen und Behörden von Gemeinden, Kanton und Bund, sowie über die Organstellung und wesentliche Beteilungen an Organisationen des privaten Rechtes).
Ergänzt wurde, dass die Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Bassersdorf geschehen muss und regelmässig aktualisiert werden muss.

Wir finden das gut. Ist auf Stufe Kantonsrat (siehe Beispiel von unserer Gemeindepräsidentin) und eidg. Parlament bekannt. Dort müssen auch ehemalige Mandate gelistet werden.


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Quelle: Kantonsrat Zürich

Unklar bleibt wie das überprüft wird und was geschieht bei einem Verstoss gegen diese Vorschrift. Wir sind gespannt, wie sich das am 1. Januar 2022 auf der Website der Gemeinde entwickelt.

Auf Stufe Eidgenossenschaft gibt es dazu einen 20-seitigen Leitfaden für die Ratsmitglieder. 

Verbot von Landverkauf

Ruth Eckhardt (SP) brachte einen neuen Artikel in die "Gemeindeverfassung". Damit soll das "Tafelsilber nicht verscherbelt" sondern im Baurecht an Interessierte abgegeben werden. Drei kleine strenge Ausnahmen sind möglich. Das Argument der Gemeindepräsidentin "Landverkäufe müssen aufgrund der Finanzkompetenz des Gemeinderates" eh vor die Gemeindeversammlung verfing nicht. Mit einer knappen 34:31 Mehrheit wurde der neue Artikel 4 in die Gemeindeordnung übernommen.
Fun Faktor für mich war ein Argument von der Befürworter Seite: "Man kann sich beim Landverkauf nicht auf die Repräsentativität einer Gemeindeversammlung verlassen - Stichwort Mobilisierung von Interessenten". Ja richtig - dieser Satz wurde an einer Gemeindeversammlung geäussert. Wäre dies das zwingende Argument gewesen, hätte es genügt, solche Vorlagen zwingend an die Urne zu schicken.

Die Schlussabstimmung war dann mit 65 : 0 Stimmen eindeutig. Der Gemeinderat muss jetzt noch die beiden Änderungen in die Gemeindeordnung einfliessen lassen. Am 13. Juni stimmen wir dann an der Urne ab.

Die neue Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und hat zur Folge, dass wir im März dann nur noch eine "Kleine" Schulpflege wählen müssen. Ab 2022 hat die RPK auch die Aufgaben einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission wahrzunehmen.