Parolen für die Volksabstimmung vom 19. Mai 2019

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Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

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Es ist nicht ganz einfach. Dies sieht man auch in der Parolenfassung der SVP. Während die SVP Schweiz die Stimmfreigabe beschloss votiert die SVP des Kantons Zürichs für ein JA. Dies um ihren beiden Mandatsträgern Ueli Maurer und Ernst Stocker den Rücken zu stärken. Beide stehen auch aufgrund ihrer Ämter klar hinter dieser Vorlage.
Unsere Jungendorganisation Junge SVP kämpft aber für ein Nein. Ihre Begründung liegt bei zwei Aspekten, einerseits ist es eine Zumutung gegenüber dem Stimmbürger, dass so verschiedene Vorlagen zu einer Vorlage verschmolzen werden. "Kuhhandel" ist ein oft gehörter Begriff für diese Art von "Päckli machen". Andererseits stören sich die Jungen daran, dass die zwingend notwendige Sanierung der AHV somit wahrscheinlich wieder auf die Lange Bank geschoben wird.

Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen)



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Hier ist der Fall für alle SVPler klar. Sie unterstützt das von der Gruppe «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» ergriffene Referendum und votiert für ein klares Nein! Diese Vorlage ist ein Vorgeschmack auf das, was auch mit dem institutionellen Rahmenabkommen auf uns zukommen kann. Die EU ändert ein Gesetz, die Schweiz muss nachziehen.
Falls die Schweiz eine solche Weiterentwicklung in ihrem Recht nicht übernimmt oder umsetzt, treten die Abkommen zu Schengen und Dublin automatisch ausser Kraft – es sei denn, der Gemischte Ausschuss beschliesst innerhalb von 90 Tagen etwas anderes. In diesem Ausschuss sind die Schweiz, die EU-Kommission und alle Mitgliedstaaten der EU vertreten. Der Entscheid, die Zusammenarbeit fortzusetzen, müsste einstimmig sein. Dieser vertragliche Beendigungsmechanismus kam bisher noch nie zur Anwendung.
Mir fehlt der Arm, wenn mir die Waffe fehlt. -- Friedrich Schiller in Wilhelm Tell

Als wir in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über das Abkommen zu Schengen und Dublin abstimmten, lasen wir in den Erläuterungen des Bundesrates, « Weil sich die Sicherheitsanforderungen ständig verändern, werden auch die Schengen-Regeln an künftige Entwicklungen angepasst. Die Schweiz kann dabei aktiv mitwirken. Änderungen des Abkommens muss sie aber erst übernehmen, wenn diese von Bundesrat und Parlament sowie – im Falle eines Referendums – vom Volk angenommen worden sind. Die Schweiz wird zudem nicht dem Europäischen Gerichtshof unterstellt. Die Souveränität unseres Landes, die demokratischen Entscheidungsprozesse sowie die Referendumsmöglichkeiten werden somit nicht in Frage gestellt. Finden neue Regeln keine Zustimmung, so kann der Vertrag in letzter Konsequenz gekündigt werden. »

Ich finde es nämlich nicht wirklich souverän, wenn man beim Nachzug der Gesetzentwicklung im EU Raum nur noch Ja sagen kann. 

-- Heinz Bohli